Wenn´s einfach nicht mehr geht! Rechte und Pflichten bei Trennung und Scheidung mit Kindern


In 4 Wochen ist Weihnachten! Für viele Familien ist das die schönste Zeit des Jahres. Gemeinsam werden Geschenke ausgesucht, das Haus geschmückt und Plätzchen gebacken.

Doch für viele Familien ist die Weihnachtszeit auch eine besonders schwierige Zeit, denn nicht in allen Familien leben auch alle Familienmitglieder unter einem Dach.

Trennungen und Scheidungen von Eltern kommen häufig vor. Hierfür gibt es vielfältige und ganz unterschiedliche Gründe und jede Trennung verläuft anders. In meinem Beruf habe ich die Erfahrung gemacht, dass für viele getrenntlebende Eltern gerade die (Vor)Weihnachtszeit sehr schwierig ist und zu jeder Menge Konflikten führen kann. Gerade Fragen des Umgangs während der Feiertage sind nicht immer eindeutig geklärt, was zur Folge hat, dass Streitigkeiten und Uneinigkeiten wieder hochkochen und die familiäre Situation erneut verkomplizieren. Gerade im November und Dezember kommen viele Familien in Beratungsstellen oder ins Jugendamt, in der Hoffnung, dort Konflikte gemeinsam lösen zu können. Dabei haben viele Eltern bereits bestimmte Vorstellungen zu Themen wie Sorgerecht, Umgang und dem Wohle ihrer Kinder. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass dabei oft Ansichten vertreten werden, die nicht immer mit der Realität übereinstimmen.

Daher möchte ich in diesem Post einmal auf die häufigsten Fragen und Unklarheiten eingehen, die den Eltern dabei helfen können, diese schwierige Situation gemeinsam zu meistern.

Vorneweg: Ich bin keine Rechtsanwältin, sondern spreche hier aus meinen persönlichen Erfahrungen als Sozialpädagogin, mit denen ich strittigen Eltern eine Orientierungshilfe geben möchte.

Elterliche Sorge und Umgangsrecht

Heutzutage werden die Eltern vom Gesetzgeber grundsätzlich als gleichberechtigte Bezugspersonen ihres Kindes angesehen. Die Zeiten, in denen die Mutter die elterliche Sorge nach einer Trennung allein ausübte, sind in den meisten Familien vorbei.

Grundsätzlich haben beide Eltern die gemeinsame elterliche Sorge, wenn sie zum Zeitpunkt der Geburt miteinander verheiratet waren.

Aber auch nicht verheiratete Paare haben die Möglichkeit eine gemeinsame elterliche Sorge einzurichten. Diese können sie gemeinsam in ihrem zuständigen Jugendamt beantragen.

Hoch strittige Eltern sprechen übrigens oft von der geteilten elterlichen Sorge. Das ist natürlich nicht ganz unrichtig, denn sie teilen sich die Sorge um ihr Kind. Treffender ist hier in meinen Augen aber der Terminus gemeinsame elterliche Sorge, denn ein Kind bindet Eltern in der Regel jahrelang aneinander, ob sie es nun wollen oder nicht, und sie müssen gemeinsam für das Wohl ihres Kindes sorgen!

Vater:

“Seit der Trennung verbietet mir die Mutter den Kontakt zu meinen Kindern! Sie droht mir, dass sie das Jugendamt einschaltet, wenn ich mit ihnen Kontakt aufnehme und ich kann nichts tun, denn sie hat das alleinige Sorgerecht. Da bleibt mir nur noch der Weg über das Familiengericht!”

Ein weit verbreitetes Vorurteil ist, dass der Elternteil, der die elterliche Sorge alleine ausübt, auch bestimmen kann, ob und wie der Umgang mit dem nicht sorgeberechtigten Elternteil abzulaufen hat.

Das Kind hat ein Recht auf eine liebevolle Beziehung zu beiden Elternteilen und auf Umgang mit ihnen! Zudem haben Eltern das Recht auf Umgang mit ihren Kindern, wenn deren Wohl dadurch nicht gefährdet wird!

D.h., dass ein Umgangsrecht unabhängig vom Sorgerecht besteht!

Eltern müssen in diesem Fall gemeinsam eine Umgangslösung erarbeiten, die den Bedürfnissen aller Beteiligten gerecht wird. Für Eltern ergeben sich also nicht nur Rechte, sondern auch die Pflicht zum Wohle ihres Kindes nach gemeinsamen Lösungen zu suchen.

In der Regel geht man hier davon aus, dass bei jüngeren Kindern ein häufiger und dafür kürzerer Umgangskontakt (z.B. 1-2x die Woche für einige Stunden) sinnvoll und wichtig ist, während bei älteren Kindern auch weniger Kontakt für längere Zeit denkbar wäre (z.B. jedes 2te Wochenende von Freitag bis Sonntag). Dies ist natürlich nur ein grober Richtwert, den es im Falle von Uneinigkeit zu berücksichtigen gilt. Grundsätzlich muss in jedem Einzelfall und je nach Lebenssituation geprüft werden, wie genau eine Umgangsregelung aussehen kann. Es gibt viele verschiedene Umgangsmodelle und nicht jedes Modell passt zu jeder Familie.

Übrigens haben auch Großeltern und andere Bezugspersonen ein Recht auf Umgang mit dem Kind und können sich diesbezüglich beraten lassen und dieses Recht notfalls vor dem Familiengericht einklagen.

Hier gilt jedoch der Grundsatz, dass ein Umgang dem Kindeswohl dienlich sein muss. Während bei den Eltern also geprüft wird, ob das Kindeswohl durch den Umgang gefährdet sein könnte, wird bei anderen Bezugspersonen geprüft, ob der Umgang dem Kindeswohl dient.

Dieses Recht ist dem Recht der Eltern ggü. allerdings zweitrangig. D.h., wenn der Umgang der Eltern noch nicht klar geregelt ist, wird ein Umgangsantrag von Großeltern normalerweise erst einmal zurückgestellt und erst verhandelt, wenn der Umgang mit den Eltern geklärt ist.

Unterhalt

Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch zu wissen, dass beide Elternteile verpflichtet sind für das materielle Wohl des Kindes zu sorgen. Lebt das Kind zum großen Teil bei einem der beiden Eltern, so ist der andere Elternteil dem Kind ggü. unterhaltspflichtig. Ein Wechselmodel, in dem das Kind bei beiden Elternteilen gleich oft im Haushalt lebt (z.B. wöchentl. Wechsel) hat zur Folge, dass auch die Unterhaltspflicht von beiden Eltern damit erfüllt wird und beide einen gleichberechtigten Anspruch auf das Kindergeld haben.

Beim Jugendamt kann übrigens ein Unterhaltsvorschuss für ein Kind, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, beantragt werden, wenn der unterhalspflichtige Elternteil seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt. Man spricht hier auch von Beistandschaft.

Ein Familiengericht entscheidet sich nur noch gegen die gemeinsame elterliche Sorge, wenn ein Elternteil das Kind schlägt oder missbraucht!

Jaein! Richtig ist, dass heutzutage nur wenige Gründe dafür sprechen, einem Elternteil die elterliche Sorge zu verwehren oder zu entziehen, wenn nicht das Kind einen körperlichen, seelischen oder geistigen Schaden dadurch nehmen würde. Vor dem Gesetz sind Eltern per se erst einmal gleichberichtigt die elterliche Sorge auszuüben. Das ist in meinen Augen auch nur fair, denn nur weil der Vater das Kind nicht ausgetragen hat oder viel arbeitet, heißt das nicht, dass er sein Kind weniger liebt und er ist genauso an dessen Zeugung beteiligt gewesen wie die Mutter 🙂 Trotzdem können auch unabhängig von Missbrauch und körperlicher Gewalt Gründe dafür sprechen, warum die elterliche Sorge nur auf einen der beiden Elternteile übertragen wird.

Wichtige Voraussetzung für eine gemeinsame elterliche Sorge ist, dass die Eltern sich auch über alle Themen, die das Kind betreffen, verständigen können. Hier kann es viele Gründe geben, warum genau das nicht möglich ist und warum eine Entscheidung für eine gemeinsame elterliche Sorge aufgeschoben oder auch abgelehnt werden kann.

Andersherum kann es in manchen Fällen sogar hilfreich sein die Eltern durch die Entscheidung der gemeinsamen elterlichen Sorge dazu zu zwingen, sich endlich miteinander über Erziehungs- und Versorgungsfragen auseinandersetzten zu müssen! Manchmal klappt es besser, wenn Eltern dem Gesetzt nach keine andere Wahl haben, als sich abzusprechen 😉

Übrigens gab es auch schon Fälle, in denen beiden Elternteilen die elterliche Sorge entzogen wurde, weil sie sich zu keinen Fragen einigen konnten und immer wieder vor dem Familiengericht landeten. Das Wohl des Kindes in diesen hochkonflikthaften Krisen wurde als gefährdet angesehen und die Erziehungsfähigkeit der Eltern in Frage gestellt. Denn wie wir oben bereits feststellten, haben Eltern nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten!!! Im angesprochenen Fall wurde die Vormundschaft für das Kind dem Jugendamt übertragen (Vormundschaftsstelle) und das Kind in einer stationären Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung untergebracht! Eine Kindeswohlgefährdung liegt also nicht nur in Missbrauchs-, Vernachlässigungs- und Gewaltvorfällen vor!

Gleiches gilt, wenn die Kinder im Konflikt der Eltern instrumentalisiert werden und sich diesem nicht entziehen können.

Ein erheblicher Zweifel an der Erziehungskompetenz der Eltern kann bestehen, wenn die Eltern im Beisein des Kindes schlecht übereinander reden, ihm das Gefühl geben, den anderen Elternteil nicht lieb haben zu dürfen oder das Kind gegen den anderen Elternteil  manipulieren. In solchen Fällen sind die Eltern nicht in der Lage die Paarebene von der Elternebene zu trennen.

Auf der Paarebene ist es ihr Recht sich zu trennen, sich zu hassen und nie wieder miteinander reden zu wollen. Auf der Elternebene ist es ihre Pflicht miteinander zu kooperieren und ihr Kind aus den Streitigkeiten rauszuhalten.

Das ist natürlich nicht immer leicht und die Grenzen verschwimmen mitunter. In diesem Fall sollten sich die Eltern aber (gemeinsame) Beratung holen, um ihr Kind zu schützen, denn das liegt in ihrer Verantwortung!

Im Notfall regelt das Jugendamt das für uns!

Das Jugendamt ist in den Augen vieler die Institution, die in solchen Situationen auf den Tisch haut und bestimmt, wie was mit dem Kind zu laufen hat. Viele strittige Eltern setzten ihre Hoffnung darauf, einen Sozialarbeiter oder eine Sozialarbeiterin im Jugendamt zu finden, die ihr Anliegen unterstützt und in dem Verhalten des anderen Elternteils eine Kindeswohlgefährdung sieht (z.B. wenn das Kind bei kühlem Wetter keine Mütze trägt) und letztendlich ein Machtwort spricht. In Angelegenheiten der elterlichen Sorge und des Umgangs kann ein Jugendamt aber auch nur beratend tätig sein, denn, wie bereits erwähnt, ist es die elterliche Pflicht sich zu diesen Fragen zu einigen. Ein Sozialarbeiter kann strittige Gespräche moderieren und das Kind im Blick behalten, wenn Eltern das aufgrund ihrer Streitigkeiten nicht mehr gelingt und andere Dinge, die in der Partnerschaft schief gelaufen sind, den Raum einnehmen. Das Jugendamt ist nicht dafür da eine Umgangs- oder Sorgerechtsregelung vorzunehmen. Es kann lediglich dahingehend beraten, wie eine solche Regelung gefunden werden könnte und kann unabhängig von den Eltern selbst beschließen, im Falle einer (drohenden) Kindeswohlgefährdung, das Familiengericht anzurufen und z.B. ein Erziehungsfähigkeitsgutachten anzuregen oder einen Kontrakt zur Abwendung einer (möglichen) Kindeswohlgefährdung aufsetzten.

Eingriffe in die elterliche Sorge und Gebote oder Verbote zum Umgang legt das Familiengericht fest!

Das Jugendamt kann ein Kind im Falle einer (drohenden) Kindeswohlgefährdung gegen den Willen der Eltern in Obhut nehmen, bis eine Anhörung vor dem Familiengericht stattfindet.

In den meisten Fällen macht es also kaum einen Unterschied, ob sich Eltern direkt im Jugendamt (ASD/RSD) beraten lassen oder in einer anderen Beratungsstelle (Vor- und Nachteile s.a. weiter unten). Sollten die Streitigkeiten letztendlich vor dem Familiengericht geklärt werden müssen, wird das Jugendamt hinzugezogen und die Eltern erhalten dann in der Regel eine Einladung für ein gemeinsames Gespräch. Hier werden auch vorherige Beratungsbemühungen in anderen Beratungsstellen berücksichtigt, wenn die Eltern das Ok dafür geben.

Hilfe in strittigen Fällen:

Getrenntlebende Eltern und Familien haben es in vielen Dingen des Alltags, die für andere selbstverständlich sind, nicht immer leicht. Gerade Kinder leiden häufig unter der Trennung der Eltern und besonders unter Streitigkeiten und (verbaler) Gewalt gegeneinander. Es gibt bereits zahlreiche Studien, die sich allein mit der Entwicklung von Trennungs- und Scheidungskindern befassen. Kindern, denen die Trennung der Eltern besonders zu schaffen macht, zeigen unterschiedliche Symptome. Von Rückzug, Depressionen und Stimmungsschwankungen über Aggressionen bis hin zur kompletten Ablehnung eines Elternteils (das muss dann nicht an dem Elternteil liegen, sondern kann ein Zeichen sein, dass das Kind einen Weg sucht dem Konflikt der Eltern zu entkommen!). Kinder sind hochsensibel was Streitigkeiten angeht und suchen eine Möglichkeit sich selbst zu schützen, wenn ihre Eltern dies nicht mehr können, weil sie mit ihren eigenen Streitigkeiten zu tun haben.

Daher lautet mein Appell an alle Eltern: egal was Ihr gerade für Streitigkeiten mit dem Ex-Partner führt, fragt Euch zunächst einmal selbst, ob das Euer Problem ist oder ob es tatsächlich das Problem des Kindes ist (z.B. wen hat der Partner betrogen/verlassen? In erster Linie den anderen Elternteil und nicht das Kind! Stört es das Kind, wenn der Vater/die Mutter den Unterhalt nicht zahlt? Ist das Kindeswohl ernsthaft gefährdet, wenn das Kind beim Papa/bei der Mama 2 Std. fernsehen darf?) und wenn ja, was Ihr dafür tun könnt, um dieses Problem zu klären. Natürlich fallen uns allen 100 Dinge ein, die ein anderer, mit dem wir gerade streiten, ändern sollte! So geht es jedem.

Wir haben aber keinen Einfluss darauf wie und wann sich der Andere ändern wird und daher können wir nur gucken, ob wir eine Möglichkeit haben, die Situation zu ändern.

1.) Ein Schritt kann hier sein, sich rechtzeitig Beratung zu holen. Diese Beratung kann ganz unterschiedlich aussehen.

Neben den Jugendämtern gibt es öffentliche Familien- und Erziehungsberatungsstellen, die kostenlose Beratung anbieten. Ein Vorteil ist hier, dass die Berater i.d.R über (therapeutische) Zusatzausbildungen verfügen und Beratungen auch mit 2 Beratern (männl./weibl.) durchgeführt werden können. Zudem kann hier eine langfristige Beratung oft besser realisiert werden, als in den Ämtern, und Termine kurzfristiger vergeben.

Darüber hinaus gibt es in vielen Städten und Landkreisen spezielle Väter-/Mütterzentren und Familienzentren, die Beratungen anbieten.

Zudem bieten viele Beratungsstellen und Jugendhilfeträger spezielle Kurse für Eltern und/oder Kinder in Trennungen (z.B. “Kind im Blick“) an.

Eltern mit geringem Einkommen können sich für eine Rechtsberatung auch einen Beratungsschein im Amtsgericht holen.

2.) Möglichkeiten finden, Konfrontationen und Konflikte zu vermeiden

In vielen Fälle sorgt gerade die Übergabe des Kindes und die Auseinandersetzung über Erziehungsfragen für Streitigkeiten.

Eine gute Möglichkeit Konflikte zu vermeiden ist, die Übergabe des Kindes durch die Kita oder die Schule zu gestalten. So kann der umgangsberechtigte Elternteil das Kind am Nachmittag dort abholen und am nächsten Morgen wieder zurückbringen, ohne dass sich die Eltern begegnen müssen. Um Alltagsdinge für das Kind (z.B. Krankheit, Medikamentengabe, Termine) zu klären, bietet sich in diesem Zusammenhang ein Übergabetagebuch an, dass dem Kind jeweils in die Kita/Schule mitgegeben wird und wo man wichtige Informationen festhalten kann. Der andere Elternteil kann dann mit seiner Unterschrift signalisieren, dass er die Information erhalten hat.

An Wochenenden können Übergaben auch an belebten, öffentlichen Orten stattfinden, um ausartende Konflikte zu vermeiden.

In einigen Fällen bietet sich auch ein begleiteter Umgang als Jugendhilfemaßnahme des Jugendamtes an. Hierzu sollte man sich im Vorfeld aber genau beraten lassen und sich bewusst sein, dass eine solche Hilfe i.d.R. die Zustimmung/Bereitschaft beider Eltern braucht, um zu gelingen. Außerdem sind diese Hilfen zeitlich begrenzt und haben zum Ziel, dass der Umgang danach ohne weitere Unterstützung läuft

Nicht zuletzt kann eine feste und verbindliche Umgangsvereinbarung, in der Feiertage, Ferien und besondere Anlässe wie Geburtstage klar geregelt sind viel Konfliktpotential aus einer Trennungsproblematik herausnehmen. Um eine solche Regelung zu finden, kann wiederum Beratung nach Punkt 1.) sinnvoll sein.

In Fällen einer gemeinsamen elterlichen Sorge kann es hilfreich sein, wenn ein Elternteil dem anderen für bestimmte Bereiche, z.B. Anmeldung bei der Schule oder Gesundheitsfürsorge, eine Vollmacht ausstellt. Eine solche Vollmacht hilft vor allem dann, wenn ein Elternteil z.B. schwer erreichbar ist oder sich außer Stande sieht diesen Teil der elterlichen Sorge zu erfüllen. Eine Vollmacht kann jederzeit zurückgezogen werden.

Wichtig ist, sich klar zu machen, dass eine Trennung für niemanden leicht ist, am wenigsten für die Kinder, egal unter welchen Gesichtspunkten sie erfolgte. Kränkungen, Gewalt und Machtmissbrauch spielen oft eine große Rolle und müssen individuell verarbeitet werden. Dafür gibt es verschiedene Wege, die Eltern gehen können. Die Kinder sind meist von den Entscheidungen der Eltern abhängig und daran sollte man denken, wenn man sie trifft. Es gibt viele Unterstützungsangebote, die helfen können, diese schwierige Situation zu meistern.

Das Thema Trennung und Scheidung ist sehr vielschichtig. In diesem Artikel bin ich auf die häufigsten Unstimmigkeiten eingegangen, die mir in meiner Arbeit begegnen. Aber jede Trennungsgeschichte ist individuell. Daher würde ich mich freuen, wenn Ihr Eure Erfahrungen hier ebenfalls teilen möchtet. Wie habt Ihr die Zeit nach der Trennung erlebt? Was hat Euch geholfen, was war weniger hilfreich? Wie schützt Ihr Euch und Eure Kinder in dieser Situation?

Vielleicht können wir so alle dazu beitragen, dass andere Eltern diese schwierige Zeit besser meistern können?

Liebe Grüße

Eure Lotti

 

 

 

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43 Kommentare auf “Wenn´s einfach nicht mehr geht! Rechte und Pflichten bei Trennung und Scheidung mit Kindern

  1. Vielen Dank für diesen Artikel zur Scheidung. Gut zu wissen, dass der Elternteil dem anderen Unterhalt schuldet, bei dem das Kind nicht überwiegend ist. Ich werde mich von einem Fachmann für Familienrecht beraten lassen, ob ich evtl. unterhaltspflichtig bin.

  2. Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Familienrecht. Gut zu wissen, dass man bestimmte Ansprüche aus dem Familienrecht gelten machen kann. Der Vater meine Kinder hat sich ohne Erklärung in Luft aufgelöst und ich muss nun diese familienrechtlichen Angelegenheiten klären lassen.

  3. Guter Artikel zu Scheidung und Eheproblemen. Ich finde gut, dass hier differenziert informiert wird. Ein Scheidungsanwalt kann sicher auch beraten, aber das setzt ja gar nicht am Problem an, sondern ist schon in der Ausführung der scheinbaren Lösung ein erster Schritt.

  4. Vielen Dank für diesen Artikel zur Trennung. Gut zu wissen, dass beide Elternteile Unterhalt zahlen müssen. Ich werde mich an einen Anwalt für Scheidungen wenden, um heraus zu finden, wer bei uns finanziell mehr beizutragen hat.

  5. Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Scheidung. Gut zu wissen, dass man einen Anspruch auf das Sorgerecht haben kann. Ich werde mich von einem Rechtsanwalt für Familienrecht beraten lassen.

  6. Familienrecht und Anwälte gehen Hand in Hand, um Familien in rechtlichen Angelegenheiten zu unterstützen. Ein kompetenter Anwalt im Familienrecht kann dazu beitragen, komplexe Fragen in Trennungs- und Scheidungsfällen fair und effektiv zu lösen. Die richtige rechtliche Beratung kann die Belastung für Betroffene erheblich verringern.

  7. Vielen Dank für diesen Artikel zu Rechten und Pflichten bei Scheidung. Gut zu wissen, dass unter Umständen das Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss zahlt. Ich werde einen Rechtsanwalt für Familienrecht fragen, ob dafür die Voraussetzungen bei uns vorliegen.

  8. Vielen Dank für diesen Artikel zur Scheidung mit Kindern. Gut zu wissen, dass beide Elternteile Anrecht auf Sorgerecht haben. Wir haben einen fürchterlichen Ehestreit und ich denke über die Trennung nach, daher helfen mir diese Informationen. a

  9. Ich finde es am besten, wenn beide Eltern das Sorgerecht bekommen. Ich habe das durch meinen Fachanwalt für Familienrecht auch einfordern können. Jetzt läuft das Familienleben auch trotz Scheidung gut.

  10. Meine Freundin will sich auch scheiden lassen. Sie hat sich auch schon einen Rechtsanwalt für Scheidungen gesucht, um Konflikte zu vermeiden. Sie möchte aber auf jeden Fall die gemeinsame elterliche Sorge.

  11. Vielen Dank für diesen Artikel zur Scheidung und den Kindern. Gut zu wissen, dass beide Eltern zunächst als gleichberechtigte Bezugspersonen gelten. Ich werde mich an einen Anwalt für Familienrecht wenden, um alleiniges Sorgerecht zu bekommen.

  12. Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Scheidungen. Gut zu wissen, dass die Kinder besonders von einer Scheidung betroffen sind. Die Scheidung hat sich nun schon seit Jahren angebahnt und wir haben nun endlich einen Scheidungsanwalt kontaktiert.

  13. Es ist ein sensibles Thema, das mich persönlich berührt, da ich selbst Scheidungskinder kenne und ihre Erfahrungen miterlebt habe.

    Es ist wichtig anzuerkennen, dass Trennung und Scheidung für Kinder eine große Herausforderung darstellen können. Ich erinnere mich daran, wie sich die Dynamik in der Familie verändert hat und wie es für die Kinder schwierig sein kann, mit den emotionalen Belastungen umzugehen. Es ist traurig zu lesen, dass Scheidungskinder oft unter den Konflikten und der Unsicherheit leiden.

    In Zukunft werde ich noch sensibler sein, wenn es um Trennung und Scheidung geht, insbesondere wenn Kinder involviert sind. Ich werde mein Bestes tun, um den Kindern eine unterstützende und stabile Umgebung zu bieten, in der sie sich sicher und geliebt fühlen können. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Eltern während und nach der Scheidung die Bedürfnisse ihrer Kinder im Blick behalten und gemeinsam nach Lösungen suchen, die ihr Wohlergehen fördern.

  14. Vielen Dank für die detailreiche Erklärung der Situationen und Regelungen. Ich habe keine Scheidung durchlaufen, trotzdem interessiert mich das Thema sehr. Meine Mutter arbeitet in einer Anwaltskanzlei für Familienrecht.

  15. Darüber, welches Besuchsmodell für die Kinder nach der Scheidung der Eltern am idealsten geeignet ist, scheiden sich die Geister. Ein recht häufiges Modell sieht vor, dass die Kinder die meiste Zeit bei einem Elternteil (oftmals bei der Mutter) wohnen und alle zwei Wochen vom jeweils anderen Elternteil besucht werden. Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Scheidung entstehen dann, wenn Uneinigkeit darüber besteht, welches Modell angewendet werden soll, sprich, bei wem die Kinder die meiste Zeit über wohnen sollen. Auch das Thema Unterhalt hat ein hohes Konfliktpotenzial. Im Sinne eines friedlichen Scheidungsprozesses ist es oft hilfreich, sich von einem Rechtsanwalt für Scheidungsrecht beraten zu lassen.

  16. Danke für diese Tipps, was man bei einer Scheidung mit Kindern beachten sollte. Meine Cousine will sich an einen Anwalt für Scheidung wenden, um sich von ihrem Mann scheiden zu lassen. Sie hat Angst, dass ihr Mann deshalb versuchen könnte, ihr das Sorgerecht für die Kinder zu entziehen. Gut zu wissen, dass dies heute nur noch selten vorkommt. Ich werde ihr raten, hierüber in Ruhe mit ihrem Mann zu sprechen.

  17. Mein Mann und ich haben nach langjähriger Paartherapie und vielen Streitereien nun beschlossen, dass es so nicht mehr weitergeht und wir uns scheiden lassen müssen. Sie haben natürlich recht, dass man versuchen sollte Konflikte zu vermeiden, um eben unsere kleine Tochter nicht zu sehr zu traumatisieren. Ich bin noch gar nicht auf die Idee gekommen, dass man sich ein Übergabetagebuch erstellen könnte, in welchem man dem Ex-Partner Informationen mitteilen kann, ohne ihn persönlich zu treffen. Nun werden wir wohl einen Gang zum Anwalt wagen müssen, um alles Weitere in Gang zu bringen.

  18. Meine Partnerin und ich verstehen uns leider einfach nicht mehr gut und haben nun, nachdem wir einige Stunden bei der Paartherapie hinter uns haben, beschlossen, dass wir uns gerne trennen lassen wollen. Das gestaltet sich aufgrund unserer Kinder natürlich etwas schwieriger. Leider scheinen meine Partnerin und ich ein vollkommen unterschiedliches Empfinden an Fairness zu haben, weshalb sie von mir Unsummen an Unterhalt verlangen möchte. Gut zu wissen, dass wir bei einem Wechselmodell beide unsere Unterhaltspflicht erfüllen und den gleichen Anspruch auf Kindergeld haben. Ich werde mir aber definitiv einen Anwalt für unseren Fall suchen müssen!

    • Lieber Hans Günther,

      manchmal kommt man um einen Prozess einfach nicht herum. Es kann ja auch für alle Parteien ein Vorteil sein, wenn ein Familiengericht von außen auch einen Blick auf die Situation wirft und “objektiver” an die Trennung und die damit verbundenen Änderungen herangeht.

      Alles Gute für Deinen Weg und Dich und Deine Familie!
      Lotti

  19. Meine beste Freundin möchte sich demnächst von ihrem Mann scheiden lassen, welches sich aber natürlich schwierig gestaltet, da die beiden 2 Kinder zusammen haben. Sie hätte natürlich gerne das alleinige Sorgerecht, welches ihm selbstverständlich nicht recht ist. Ich wusste noch gar nicht, dass das Umgangsrecht unabhängig vom Sorgerecht besteht und dass Kinder das Recht auf eine liebevolle Beziehung zu beiden Elternteilen haben – Das finde ich sehr gut! Dennoch glaube ich, dass meine beste Freundin gut damit beraten wäre, wenn sie sich einen Rechtsanwalt für Familienrecht sucht.

  20. Mein Mann und ich haben vor Kurzem beschlossen, dass wir uns das gemeinsame Leben, so wie es bis jetzt stattgefunden hat, nicht mehr vorstellen können. Deshalb haben wir uns dazu entschieden, dass wir uns gerne scheiden lassen wollen, was jedoch sicherlich sehr schlimm für unsere Kinder sein wird. Es ist gut zu wissen, dass es essenziell ist, sich rechtzeitig Beratung zu holen, sei es durch Jugendämter, öffentliche Familien- und Erziehungsberatungsstellen, oder eine Therapie. Ich kann mir gut vorstellen, dass es sehr gut wäre, wenn wir für unsere Kinder einen Kinderpsychologen suchen, der ihnen durch die schwere Lebenskrise helfen kann.

    • Liebe Karla,

      es ist schön zu hören, dass Du und Dein Mann Euch bewusste seid, dass diese Entscheidung nicht nur Euer Leben verändert. Mit Sicherheit verunsichert die Veränderung zunächst und die Kinder werden (zu recht) traurig darüber sein. Aber ich habe die Erfahrung gemacht, dass es den Kindern wirklich sehr hilft, wenn sie Mama und Papa immer noch als eine Einheit erleben, die sich absprechen und vertragen, ohne den anderen schlecht zu machen und die Kinder damit unbewusst auf eine Sete zu zwingen. Ein Kinderpsychologo kann hier sicher auch noch einmal hilfreich sein. Auch für Euch als Eltern, um mehr Sicherheit in dieser Situation zu gewinnen.

      Ich wünsche Euch ganz viel Kraft für dieses Zeit und alles, alles Gute für Euren eigenen Weg!

      Liebe Grüße
      Lotti

  21. Vielen Dank für diesen super Beitrag, wie man mit der Scheidung in einer Ehe mit Kindern umgehen kann. Meine beste Freundin macht zurzeit leider eine Scheidung durch und hat eine kleine Tochter, welcher zuliebe die beiden Elternteile die Scheidung natürlich so friedlich wie möglich gestalten möchten. Dennoch kommt es schon öfter zu Konflikten, weshalb ich den Tipp mit dem Übergabetagebuch für die Kita/Schule super finde. Die Kita/Schule mit einzubeziehen, um diese als Übergabeort ohne Begegnung zu nutzen, finde ich wirklich sehr nützlich!

  22. Danke für die Infos zur Scheidung. Mein Onkel möchte sich scheiden lassen und möchte sich an einen Anwalt für Familienrecht wenden. Gut zu wissen, dass beide Elternteile verpflichtet sind, für das materielle Wohl des Kindes zu sorgen.

  23. Meine Schwester ist von ihrem ersten Mann getrennt, sie habe aber ein Kind, für den er auch Unterhalt bezahlt. Nun hat er ihr letztens den Vorschlag für ein Wechselmodell gemacht. Es ist da wirklich interessant zu lesen, dass in dem Fall beide Elternteile unterhaltspflichtig sind. Ich werde ihr diese Infos auf jeden Fall weitergeben, damit sie das mit ihrem Rechtsanwalt für Familienrecht besprechen kann.

    • Ja, liebe Natalie, da hast Du recht, das sollte man natürlich wissen, um eine Entscheidung treffen zu können. Es macht ja aber auch Sinn, dass der Unterhalt dann wegfällt. Wenn das Kind bei beiden Elternteilen gleichermaßen ist – was ich persönlich immer befürworte, solange es umsetzbar ist, da kein Elternteil grundsätzlich mehr Recht auf sein Kind hat, als der andere – kommen ja auch beide Eltern für seine Verpflegung, Unterkunft etc gleichermaßen auf, wenn das Kind bei ihnen ist. Dafür ist die Unterhaltszahlung ja gedacht, um den zu unterstützen, der das Kind länger/öfter betreut und dementsprechend höhere Ausgaben hat. Wenn beide das Kind gleich lange/oft betreuen, haben beide ja auch die gleichen Ausgaben.

      Ich wünsche Deiner Schwester und ihrer Familie alles Liebe und hoffe, dass sie gemeinsam eine Lösung finden können, die allen Beteiligten gerecht wird.

      Herzliche Grüße Lotti

  24. Dies ist ein sehr ausführlicher Beitrag zu einem sehr heiklen Thema.
    Aus Pädagogischer Sicht ist eine Scheidung für Kinder immer am schlimmsten.Wichtig ist die Kommunikation zwischen Eltern bzw. Ex-Partnern und Eltern und Kind.Wie sie auch schon gesagt haben ist es wichtig, dass sich die Eltern mit dem Kind ausgiebig auseinander setzten um entscheiden zu können ,wer am Ende Sorge trägt.

  25. Mein Bruder lässt sich scheiden und macht sich sorgen über den Unterhalt. Deswegen möchte er gerne einen Anwalt beantragen. Dass er für seine Kinder zahlen muss, findet er nicht schlimm.

  26. Vielen Dank für die Infos über die Ehescheidung. Ich fand den Teil des Artikels über Unterhalt sehr hilfreich. Es ist keine schöne Sache, aber eine Familie kann die Scheidung überleben. Besonders wenn es Kinder gibt, sollen die Eltern zusammen arbeiten, um keinen Streit zu haben.

  27. Ich bin echt dankbar, dass ich diesen Beitrag zum Thema Scheidung gefunden habe. Mit meinem Nachbar habe ich mich schon viel darüber unterhalten, denn er sucht jetzt nach einem Anwalt dafür. Das ist gut zu wissen, dass es immer seltener vorkommt, dass nach einer Scheidung nur die Mutter das volle Sorgerecht hat. Ich denke, den Beitrag werde ich ihr mal schicken.

  28. Vielen Dank, dass du erwähnst, das auch die Großeltern ein Recht auf Umgang haben. Unsere Schwiegertochter möchte sich scheiden lassen, sie hat sogar schon einen Fachanwalt für Familienrecht aufgesucht. Vorher haben wir das gar nicht geglaubt. Wir haben Sorge, dass wir unsere Enkelkinder nicht mehr sehen. Ich hoffe noch, das alles gut wird. Unser Sohn ist halt manchmal etwas schwierig.

    • Ja, Großeltern und andere Bezugspersonen haben ein Recht auf Umgang, solange sie auch eine Rolle im bisherigen Leben des Kindes hatten und es dem Kindeswohl dienlich ist. Anders, als bei Eltern, bei denen Umgangsrecht besteht, solange der Umgang das Wohl des Kindes nicht gefährdet.
      Wichtig zu wissen ist auch noch, dass in der Regel vorrangig das Umgangsrecht des Vaters geklärt wird, ehe ein Umgangsrecht für Großeltern verhandelt wird. Sollte der Vater ein geregeltes Umgangsrecht haben, kann auch er die Entscheidung treffen, die Großeltern mit dem Kind zu besuchen.
      Ich drücke fest die Daumen, dass sich die Fronten zwischen den Eltern möglichst friedlich klären lassen und die Eltern in der Lage sind, ihre Kinder so gut es geht rauszuhalten. Dann wird Ihre Beziehung zu Ihren Enkelkindern hoffentlich nicht zu schwerwiegend beeinflusst.

      Alles Liebe
      Lotti

  29. Vielen Dank für diesen tollen Blog. Meine Schwester und ihr Mann wollen sich nun auch scheiden lassen. Sie haben es für einige Zeit versucht, aber nun haben sie sich beide dafür entschieden sich scheiden zu lassen. Es ist interessant zu lesen, dass beide Eltern die gemeinsame elterliche Sorge haben, wenn sie bei der Geburt verheiratet waren. Sicherlich werden sich beide aber nochmal mit einem Anwalt zusammensetzen, damit alles klar und deutlich geregelt ist nach und während der Scheidung.

    • Liebe Fine,

      das klingt, als ob Deine Schwester und ihr Mann das alles so wohlwollend wie möglich für sich und ihr Kind/ihre Kinder regeln wollen. Das ist sicherlich eine Herausforderung und verdient sehr viel Anerkennung. Ich wünsche ihnen, dass sie diesen Lebensabschnitt alle gut meistern.

      Liebe Grüße
      Lotti

  30. Ein sehr scharfes Thema! Bei meiner Freundin ist dies eben der Fall. Aus ihrer Erfahrung kommen die Konfrontationen unvermeidlich. Es scheint ein Rat aus Erfahrung könnte doch in solcher Lage helfen, damit das Kind alles richtig begreift.

    • Saskia Peller am schreibt:

      Ich habe mich gerade getrennt. Im großen und ganzen bin ich sehr dafür den Umgang zum Vater zu ermöglichen, ich hätte dabei an die Variante mit dem Wochenende aller 2wochen gedacht, der Vater besteht aber auf das wechselmodel. Mein Sohn ist jetz 2 1/2 Jahre alt, ich befürchte dass es ihm schadet jede Woche woanders zu wohnen, zumal der Vater vor der Trennung sich eher weniger an der Erziehung beteiligt hat und mein Kind daher sehr auf mich fixiert ist. Desweiteren Sorge ich mich um die Sicherheit des Kindes in der Obhut des Vaters, da dieser seiner Verantwortung nicht voll bewusst ist und auch regelmäßig Cannabis und alkoholische Getränke konsumiert.

  31. Danke für den ausführlichen Beitrag.

    Meine beste Freundin trennt sich gerade von ihrem Mann. Die beiden haben auch zwei Kinder. Da sie sehr unglücklich ist, möchte sie die Scheidung einreichen. Ich hab ihr empfohlen sich an einen Anwalt zu wenden, da das Wohl der Kinder das wichtigste ist.

    LG
    Nadine

    • Liebe Nadine,

      in einer so emotionalen Situation kann ein Anwalt helfen den Blick für das Wesentliche nicht zu verlieren.
      Ich wünsche allen Beteiligten alles Gute und Liebe!

      Liebe Grüße
      Lotti

  32. Hallo Lotti,
    ich finde das ein ganz wichtiges Thema, das eher selten auf Blogs angesprochen wird. Deine Ausführungen sind bestimmt für viele Eltern eine gute Hilfe, da die Situation ja meist emotional sehr belastend ist und man erst gar nicht weiß, wie es weitergehten soll.
    Ich habe auf meinem Blog einen Artikel passenden Artikel geschrieben, worauf man achten sollte, um die Scheidung für ein Kind zu erleichtern.
    Liebe Grüße
    Steffi

  33. Antje aus Ostfriesland am schreibt:

    Danke, für euch auch ein gemütliches Wochenende und einen schönen 1. Advent. Leider wird zu oft “vergessen”, dass Kinder immer ihre Eltern lieben und ein Recht auf beide Elternteile haben. Ein Recht!!! (Natürlich vorausgesetzt es liegt keine Kindeswohlgefährdung vor) Traurig, wie oft ein “Rosenkrieg” entsteht und versucht wird, das Kind dem anderen vorzuenthalten.

  34. Antje aus Ostfriesland am schreibt:

    Liebe Lotti,
    vielen Dank für den sehr ausführlichen und gut geschriebenen Beitrag. Ich bin Erzieherin und kenne mich beruflich einfach mit den Möglichkeiten aus. Aber für viele andere Personen, wird dein Blog Bericht sicher sehr hilfreich sein… Viele Elternteile wissen nicht, was für Unterstützungen oder Regelungen es gibt. Leider wird sehr oft das Kind “zum Spielball” umso wichtiger ist es, eine gute Basis für ein Miteinander/Umgehen aufzubauen. Eine neutrale Person kann da wirklich sehr, sehr hilfreich sein.

    • Liebe Antje,

      vielen Dank für Deine Worte! Genau weil ich diese Erfahrung schon oft gemacht habe, dass das Kind zum “Spielball” und als Druckmittel missbraucht wird, habe ich diesen Artikel geschrieben. Oft ist das den Eltern gar nicht bewusst, sondern sie sind davon überzeugt im Sinne ihrer Kinder zu handeln. Kinder haben aber eine andere Beziehung zu ihren Eltern und definieren Liebe zB nicht über gezahlten Unterhalt. Und jedes Kind hat das Recht darauf seine Eltern lieb haben zu dürfen, egal, was sie sich untereinander angetan haben.

      Vielen Dank für Deinen Kommentar und ein schönes Wochenende wünsche ich Dir <3

      Liebe Grüße
      Lotti

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